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   BGH, 19.05.2015 - X ZR 48/13   

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https://dejure.org/2015,16263
BGH, 19.05.2015 - X ZR 48/13 (https://dejure.org/2015,16263)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2015 - X ZR 48/13 (https://dejure.org/2015,16263)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - X ZR 48/13 (https://dejure.org/2015,16263)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 PatG, Art 87 EuPatÜbk, Art 87 ff EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Umfang der Patentansprüche; Ermittlung des Sinngehalts des Patentanspruchs; Voraussetzungen wirksamer Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung

  • IWW

    § 119 Abs. 5 Satz 2 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Steuerung der Übertragungsleistung von mobilen Endgeräten"

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Umfang der Patentansprüche; Ermittlung des Sinngehalts des Patentanspruchs; Voraussetzungen wirksamer Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Steuerung der Übertragungsleistung von mobilen Endgeräten"

  • rechtsportal.de

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Steuerung der Übertragungsleistung von mobilen Endgeräten"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - X ZR 48/13
    Hierbei sind grundsätzlich dieselben Maßstäbe heranzuziehen wie bei der Beurteilung der Frage, ob der Gegenstand eines Patents über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen hinausgeht (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 = GRUR 2014, 542 Rn. 23 f. - Kommunikationskanal).
  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - X ZR 48/13
    Zur Auslegung sind vielmehr die Beschreibung und die Zeichnungen heranzuziehen (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Mai 2015 - X ZR 43/13, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 21.07.2022 - X ZR 82/20

    Leuchtdiode - Patentfähigkeit eines Streitpatents: Naheliegen eines bestimmten

    a) Eine verallgemeinernde Fassung des Anspruchs ist unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Erweiterung unbedenklich, wenn sich ein in der Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel oder in sonstiger Weise beschriebene Anweisungen für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellen und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63= GRUR 2014, 542Rn. 23 - Kommunikationskanal; Urteil vom 19. Mai 2015 - X ZR 48/13, juris Rn. 43).
  • BPatG, 02.02.2017 - 2 Ni 5/16

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verfahren und

    konnte der Fachmann dieser speziellen Ausführungsform daher nicht unmittelbar und eindeutig die allgemeine Lehre entnehmen, dass Verzögerungslängendaten vorgesehen sind, die zur Steuerung der Verzögerung bei der Aktualisierung der Änderungsposition benutzt werden (Merkmale 5.2.2.3´ und 13.2.2.3´), zumal den Prioritätsunterlagen kein Hinweis auf eine allgemeinere Lehre zu entnehmen ist, die z. B. auch eine auf absoluten Zeitangaben beruhende Steuerung der Farbwechsel beinhaltet (vgl. BGH GRUR 2014, 542-545 - Kommunikationskanal (Leitsatz und III.1.a) bis c)) oder BGH, Urteil vom 19. Mai 2015 - X ZR 48/13 (Orientierungssatz 1 und 2 in Juris)).
  • BPatG, 02.02.2017 - 2 Ni 11/17

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verfahren und

    Nach Überzeugung des Senats konnte der Fachmann dieser speziellen Ausführungsform daher nicht unmittelbar und eindeutig die allgemeine Lehre entnehmen, dass Verzögerungslängendaten vorgesehen sind, die zur Steuerung der Verzögerung bei der Aktualisierung der Änderungsposition benutzt werden ( Merkmale 5.2.2.3' und 13.2.2.3' ), zumal den Prioritätsunterlagen kein Hinweis auf eine allgemeinere Lehre zu entnehmen ist, die z. B. auch eine auf absoluten Zeitangaben beruhende Steuerung der Farbwechsel beinhaltet (vgl. BGH GRUR 2014, 542-545 [BGH 11.02.2014 - X ZR 107/12] - Kommunikationskanal (Leitsatz und III. 1.a) bis c)) oder BGH, Urteil vom 19. Mai 2015 - X ZR 48/13 (Orientierungssatz 1 und 2 in )).
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